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Jetzt Vorteile des Kunden Webportals nutzen

Wer kennt es nicht – während des Arbeitens kommt eine Frage auf und zur Klärung müsste man bei der pvs Reiss anrufen. Im stressigen Praxisalltag kommt aber häufig etwas dazwischen und dieses Thema geht unter bzw. es ist bereits spät abends geworden und eine Supportanfrage ist nicht möglich. Kein Problem, denn bei der pvs Reiss wird Kundennähe großgeschrieben.

Kunden Webportal nutzen

Ein einfacher Weg, über den man die pvs Reiss 24/7 erreichen kann, bietet das Kunden Webportal. Zu jeder Rechnung, egal ob offen oder bezahlt, kann eine Mitteilung geschickt werden. Auch allgemeine Nachrichten können jederzeit über das Kunden Webportal verschickt werden, z.B. die Anforderung von Flyern, Einwilligungserklärungsblöcken etc.. Selbstverständlich können darüber auch sonstige Anliegen mitgeteilt werden. Mittels unseres Portals sind unsere Kunden unabhängig vom Patientenaufkommen in unserer Hotline und den Telefonzeiten der pvs Reiss GmbH.

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Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

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Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

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Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

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BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

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