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Behind the scenes – Homeoffice in der Softwareentwicklung in Corona Zeiten

Die Corona-Pandemie beschäftigt natürlich auch die pvs Reiss bereits seit nun gut zwei Jahren. Die Auswirkungen sind nicht nur privat, sondern auch am Arbeitsplatz spürbar und bringen Auswirkungen mit sich. Vor allem durch die verstärkten Homeoffice-Zeiten waren die IT-Abteilungen stark gefragt, die Infrastrukturen hierfür schnell und zuverlässig auszubauen.

In Zusammenarbeit mit dem IT-Partner der pvs Reiss wurden innerhalb kürzester Zeit auch für unsere Softwareentwicklung sehr gute Lösungen aufgebaut. Dies ermöglichte zum Beispiel die Zweiteilung des Softwareentwicklungsteams in 2 „Gruppen“, die im Wechsel im Homeoffice und Büro arbeiten. Daneben konnte in kürzester Zeit das Equipment der Mitarbeiter der pvs Reiss so umgestellt werden, dass alle Mitarbeiter problemlos 100% Remote arbeiten und damit die Kunden der pvs Reiss stets einen optimalen Service erhalten können.


Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

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Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

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Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

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BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

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