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Haushaltshilfe ohne Pflegegrad FAQ´s

Eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Auch Menschen ohne Pflegegrad können – je nach Situation – Anspruch auf häusliche Unterstützung haben, zum Beispiel für Einkaufen, Kochen bzw. Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung oder weitere haushaltsnahe Tätigkeiten.
Gerade wenn der Alltag plötzlich nicht mehr wie gewohnt funktioniert (z. B. nach einer Erkrankung, einem Unfall oder in der Schwangerschaft), kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse eine wichtige Entlastung sein.

Kann ich eine Haushaltshilfe bekommen, auch wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Ja. Ein Pflegegrad ist vor allem für dauerhafte Unterstützung über die Pflegekasse relevant. Bei kurzfristiger, medizinisch begründeter Verhinderung kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse möglich sein – insbesondere nach stationärer Behandlung oder bestimmten medizinischen Leistungen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Typische Voraussetzungen sind:
• Sie können den Haushalt wegen Krankenhausbehandlung oder bestimmter medizinischer Leistungen vorübergehend nicht führen.
• Niemand, der im Haushalt lebt, kann die Aufgaben in dieser Zeit übernehmen (z. B. Partner:in ist beruflich verhindert).
• Häufig gilt zusätzlich: Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind). 
Wichtig: Manche Krankenkassen können per Satzung auch in weiteren Fällen Haushaltshilfe gewähren – daher lohnt sich die direkte Anfrage.

Wie lange wird eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad bezahlt?

Grundsätzlich besteht der Anspruch oft bis zu 4 Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind) im Haushalt, kann sich der Anspruch bis zu 26 Wochen verlängern.

Was kostet eine Haushaltshilfe – und wie hoch ist die Zuzahlung?

Bei gesetzlich Versicherten fällt in der Regel eine Zuzahlung von 10 % pro Tag an – mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag. Bei Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung üblicherweise.

Gilt Haushaltshilfe auch bei Schwangerschaft oder nach der Geburt?

Ja. Bei Schwangerschaft oder Entbindung gibt es einen eigenen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt dadurch nicht weiterführen können und keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

In der Praxis läuft es meist so:
1. Ärztliche Bescheinigung/Verordnung einholen (Begründung, Dauer, Umfang)
2. Antrag bei der Krankenkasse stellen – möglichst vor Beginn
3. Nach Genehmigung organisiert die Kasse entweder eine Kraft oder Sie klären die Kostenerstattung (je nach Kasse/Regelung).

Welche Aufgaben übernimmt sie?

Typisch sind haushaltsnahe Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäsche sowie – wenn relevant – Betreuung und Versorgung von Kindern im Rahmen der Haushaltsführung. (Der genaue Umfang richtet sich nach dem Bedarf und der Bewilligung der Krankenkasse.)
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Krankenkasse. Weitere Pfleegnews finden Sie hier.


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