News

Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V

Gesetzliche Krankenversicherte erhalten häusliche Krankenpflege durch Fachpersonal (z.B. ambulante Pflegedienste, Sozialstationen etc.) wenn dieses zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist,

  • um stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen (Krankhausvermeidungspflege)
  • wenn eine Krankenhausbehandlung geboten ist, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege)
  • wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (Sicherungspflege)
  • wenn die nötigen Verrichtungen vom Patienten selbst oder von anderen im Haushalt lebenden Personen nicht durchgeführt werden können (Unterstützungspflege).

 

Was muss ein Betroffener machen, um diese Leistung zu erhalten?

Die häusliche Krankenpflege muss mittels einer Verordnung vom behandelten Arzt und durch das Fachpersonal bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Die Krankenkasse bewilligt dann mittels einer Genehmigung die Leistungen. Die ambulanten Pflegedienste oder die Sozialstationen etc.  können dann direkt mit der Krankenkasse abrechnen, wenn sie mit den Krankenkassen nach §132a Abs.1 SGB V Verträge abgeschlossen haben.

 

Was fällt unter die häusliche Krankenpflege?

Zur häuslichen Krankenpflege gehört:

  • die Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Injektionen, Verbandswechsel),
  • die Grundpflege (z.B. Körperpflege, Hilfe bei der Ernährung, Bewegung) sowie
  • die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Kochen, Einkaufen, Wohnung aufräumen).

 

Wichtig zu wissen

Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung ist nur möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt.

Die Behandlungspflege wird auch bei Pflegebedürftigen von der Krankenkasse bezahlt.

Hat der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet, ist eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 EUR pro Verordnung fällig, und 10% der Kosten in den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr.

Bei häuslicher Krankenpflege während der Schwangerschaft und bei der Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlung.

Sie sind ein Pflegeunternehmen, und haben Interesse an den Factoring-Dienstleistungen der pvs Reiss? Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Aktuelle News

Verhinderungspflege 2026: Neue Fristen für die Abrechnung

23.09.2026

» News lesen

Gesundheit ist mehr als ein Benefit – sie ist Teil einer guten Unternehmenskultur.

26.08.2026

» News lesen

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

» News lesen

Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt