Aktualisierter GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Im Januar 2017 wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Aktualisierung ihres Kommentars zur GOZ veröffentlicht.
Es wurden Ergänzungen bei den zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen (GOZ-Nrn. 7030, 7040, 9130) und Präzisierungen in den Kommentierungstexten zu § 10 GOZ und den GOZ-Leistungen 5080, 5090, 5150 bis 5160, 7080, 7090 und 9060 vorgenommen.
Mit der aktuellen Kommentierung wurde auch der Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht.
Der Kommentar zur GOZ und die „Analogliste“ sind nicht abschließend, sondern beides wird ständig weiter entwickelt und angepasst.
Beides steht allen Zahnärzten als PDF-Dokument zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: http://www.lzkbw.de/zahnaerzte/gebuehrenrecht/gozinform/