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Aktualisierter GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Im Januar 2017 wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Aktualisierung ihres Kommentars zur GOZ veröffentlicht.

Es wurden Ergänzungen bei den zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen (GOZ-Nrn. 7030, 7040, 9130) und Präzisierungen in den Kommentierungstexten zu § 10 GOZ und den GOZ-Leistungen 5080, 5090, 5150 bis 5160, 7080, 7090 und 9060 vorgenommen.

Mit der aktuellen Kommentierung wurde auch der Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht.

Der Kommentar zur GOZ und die „Analogliste“ sind nicht abschließend, sondern beides wird ständig weiter entwickelt und angepasst.

Beides steht allen Zahnärzten als PDF-Dokument zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: http://www.lzkbw.de/zahnaerzte/gebuehrenrecht/gozinform/


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