GOÄ – Novellierung
Artikel vom 02.03.2026
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die zentrale Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Eine GOÄ – Novellierung betrifft damit nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Praxisteams, Abrechnungsstellen, private Krankenversicherungen sowie Patientinnen und Patienten – kurz: alle, die mit privatärztlichen Leistungen und deren Vergütung in Berührung kommen.
Ziel einer GOÄ‑Novellierung ist es, die Gebührenordnung an den medizinischen Fortschritt, veränderte Versorgungsrealitäten und aktuelle Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit anzupassen. Gleichzeitig stellt die Reform für viele Beteiligte eine Phase der Orientierung dar: Welche Änderungen sind geplant? Wie ist der aktuelle Stand? Welche Dokumente und Erläuterungen liegen vor? Und welche nächsten Schritte sind zu erwarten?
Verlässliche, offizielle Informationen sind in diesem Prozess besonders wichtig. Deshalb empfehlen wir, sich für den aktuellen Stand sowie für Originaldokumente und Hintergründe direkt bei der Bundesärztekammer zu informieren.
Informationen und Dokumente zur GOÄ‑Novellierung stellt die Bundesärztekammer gebündelt auf ihrer Themenseite bereit – inklusive zentraler Unterlagen wie einem Fragen‑Antworten‑Katalog, dem Entwurf der neuen GOÄ sowie ergänzenden Erläuterungen und Hintergrundbeiträgen hier:
Weitere Abrechnungstipps finden Sie hier.






