FAQ: Elektronische Patientenakte (ePA) – alles Wichtige auf einen Blick
Artikel vom 14.11.2025
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist eine digitale Akte, in der Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde oder Röntgenbilder sicher gespeichert werden. Ziel ist es, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu verbessern und die medizinische Versorgung zu unterstützen. Patienten können ihre Daten selbst verwalten.
Seit wann gibt es die ePA „für alle“?
Seit dem 29.04.2025 ist für alle gesetzlich Krankenversicherten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, eine ePA eingerichtet. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA. Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die sorgeberechtigten Eltern über das Anlegen und verwalten diese.
Können Privatversicherte die ePA nutzen?
Ja, sofern die private Krankenversicherung eine ePA anbietet. Private Krankenversicherungen sind – anders als die gesetzlichen – nicht verpflichtet, eine ePA bereitzustellen.
Ist die Nutzung der ePA freiwillig?
Ja. Die Nutzung ist freiwillig. Ein Widerspruch gegen die Nutzung oder gegen (teilweisen) Zugriff darf keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben.
Welche Vorteile hat die ePA?
- Zentraler Zugriff & Überblick: Medizinische Dokumente sind an einem Ort gespeichert und schnell abrufbar; der Austausch zwischen Praxen, Kliniken, Apotheken und Patient:innen wird erleichtert.
- Selbstverwaltung: Patient:innen entscheiden, welche Informationen gespeichert werden und wer Zugriff erhält.
- Weniger Doppeluntersuchungen: Behandelnde Stellen können – sofern nicht widersprochen – auf relevante Unterlagen zugreifen.
- Sicherere Medikation: E-Rezept und digitale Medikationsliste sind verknüpft; Wechselwirkungen lassen sich besser erkennen und vermeiden.
Welche Nachteile/Risiken sind zu beachten?
- Restrisiko durch Cyberangriffe: Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen (verschlüsselte Speicherung auf sicheren Servern) bleibt ein Restrisiko.
- Digitale Hürden: Wer kein geeignetes Endgerät (Smartphone, Tablet, PC) besitzt, ist auf Hilfe Dritter angewiesen – diese könnten dann Einblick in die ePA erhalten.
- Bedienkompetenz: Nicht alle Patient:innen können die ePA-App sicher und effektiv nutzen.
- Sichtbarkeit einzelner Inhalte: Dokumente oder Medikamente in der Medikationsliste sind für alle sichtbar, die Zugriffsrechte haben; eine feingranulare Sperrung z. B. nur für bestimmte Praxen/Kliniken ist nicht vorgesehen.
Wie greife ich auf meine ePA zu?
Sie können die kostenfreie ePA-App Ihrer Krankenkasse herunterladen und dort einen Zugang einrichten. Auch ohne Smartphone/App ist eine Nutzung möglich: In ausgewählten Apotheken können Sie Ihre Gesundheitsdaten einsehen.
Kann ich eine Vertrauensperson als Vertretung benennen?
Ja. Patienten können eine Vertretung benennen. Diese hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsrechte, die Patienten bei Nutzung der ePA-App hätten. Die Vertretung kann Leistungserbringer Zugriff gewähren oder entziehen, jedoch weder die ePA löschen noch weitere Vertretungen benennen oder widerrufen.
Beeinträchtigt ein Widerspruch meine Behandlung?
Nein. Ein Widerspruch gegen die Nutzung der ePA oder gegen den (teilweisen) Zugriff darf nicht zu Nachteilen in der medizinischen Versorgung führen.
Für wen ist die ePA besonders hilfreich?
- Chronisch Erkrankte mit wiederkehrenden Behandlungen
- Patienten mit komplexen Medikationsplänen (durch die Verknüpfung mit E-Rezept & digitaler Medikationsliste)
- Menschen mit häufigen Arztwechseln oder mehreren Fachdisziplinen – durch weniger Doppeluntersuchungen und einen transparenten Dokumentenaustausch.
Wie widerspreche ich der ePA oder entziehe Zugriffe?
Den Widerspruch kann bei der Krankenkasse erklärt werden – meist direkt in der ePA‑App oder schriftlich. Bereits erteilte Zugriffe können in der App jederzeit widerrufen werden.
Was passiert, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Die ePA wird grundsätzlich mitgenommen bzw. kann übernommen werden. Informieren Sie sich vor dem Wechsel, wie der Datentransfer abläuft und ob Sie eine erneute Freigabe erteilen müssen.
Wer darf ohne meine Zustimmung auf Daten zugreifen?
Grundsätzlich niemand. In medizinischen Notfällen kann – je nach Einstellung – ein eingeschränkter Notfallzugriff möglich sein. Diese Option lässt sich in der App steuern oder deaktivieren.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Die Daten werden verschlüsselt auf sicheren Servern in zertifizierten Rechenzentren gespeichert. Die App auf dem jeweiligen Gerät ist Schlüssel und Fernbedienung zugleich; die Dokumente liegen nicht auf dem Handy.
Sie haben kein Smartphone – kann die ePA trotzdem genutzt werden?
Ja. Viele Kassen bieten Web‑Zugänge am PC an. Zudem kann in ausgewählten Apotheken Einsicht genommen werden.
Was, wenn das Handy verloren geht?
Beim Verlust des Handys sollte dies umgehend der Krankenkasse gemeldet werden und diese setzt den App‑Zugang zurück. Die ePA‑Daten bleiben auf den Servern verschlüsselt; ohne Anmeldedaten ist kein Zugriff möglich.
Welche Dokumente eignen sich für die ePA?
Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Impf‑ und Mutterpass‑Informationen, Bildgebung wie Röntgen/MRT, Medikationsplan, Entlassbriefe sowie Reha‑Berichte.
Können persönliche, eigene Dokumente hochgeladen werden?
Ja. In der Regel lassen sich auch selbst gescannte Unterlagen hinzufügen, wioe zum Beispiel Allergiepässe. Beim Upload sollte auf Lesbarkeit und korrekte Zuordnung mit Titel und Datum beachtet werden.
Sehen alle Behandelnden alles?
Nur, wenn der Zugriff erteilt worden ist. Sie können Ihren Zugriff vergeben und wieder entziehen.
Wie lange bleiben Daten gespeichert?
Antwort: Solange du sie nicht löschst. Du kannst einzelne Dokumente oder ganze Bereiche entfernen. Gelöschte Informationen stehen Behandelnden nicht mehr zur Verfügung.
Entstehen Kosten für den Versicherten?
Die ePA selbst ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Eventuelle Datenübertragungskosten können je nach Mobilfunktarif anfallen.
Können auch Zahnärztinnen, Hebammen, Physio- und Psychotherapeutinnen die ePA nutzen?
Ja, die ePA ist sektorenübergreifend angelegt. Die tatsächliche Teilnahme kann je nach Praxis und technischer Ausstattung variieren.
Was bringt mir die ePA beim E‑Rezept?
E‑Rezepte und die digitale Medikationsübersicht lassen sich besser zusammenführen. So sind Wechselwirkungen leichter erkennbar und Doppelverordnungen werden unwahrscheinlicher.
Bekomme die Versicherten eine Zugriffs‑Historie (Protokoll)?
Ja. Versicherte können einsehen, welche Einrichtung wann auf welche Daten zugegriffen hat. Eine solche Prüfung ist jederzeit möglich.
Zusammenfassung
Die ePA bietet Komfort, Transparenz und patientenzentrierte Selbstverwaltung – mit echtem Mehrwert in Notfällen, bei Medikationssicherheit und Abstimmung zwischen Behandelnden. Gleichzeitig gilt: Freiwilligkeit und Datenschutz stehen im Vordergrund, digitale Hürden und ein Restrisiko bleiben zu beachten.
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