News

Ersthelfer-Schulung in der pvs Reiss

Marijana Senger und Dagmar Mautz aus unserem Ersthelfer-Team haben diese Woche unsere Kolleginnen hinsichtlich der Nutzung unseres Defibrilators (AED) geschult. Die Schulungen werden bei uns in regelmäßigen Abständen aufgefrischt. Um den AED im Notfall richtig nutzen zu können bedarf es deratige regelmäßige Schulungen.

Der Defibrilator kommt im Notfall immer dann zum Einsatz, wenn ein Patient bewusstlos ist und keine Atmung hat. Das deutet, es liegt ein Herzstillstand oder eine Herzrhythmusstörung vor. Der Ersthelfer sollte in dieser Situation mit der Herzrhythmusmassage beginnen. Bei Anschaffung eines AEDs würde dieser das übernehmen. Das Gerät wird laut Aufforderung angebracht und eingesetzt. Der große Vorteil eines AED besteht darin, dass dieser mit dem Ersthelfer kommuniziert Anweisungen gibt,  was wann zu tun ist. Der AED prüft auch vorab, ob tatsächlich ein sogenannter Schock (Stromstoß) notwendig ist. Sollte das nicht der Fall sein, wird auch keiner ausgeübt und der Erst-Helfer wird aufgefordert mit der Herz-Rhythmus-Massage fortzufahren bis der Krankenwagen eintrifft.

Vorteil eines AED:

  • Eine schnellere Reaktion im Notfall
  • Er kann Leben retten
  • Der Anwender benötigt keine Erst-Hilfe-Kenntnisse
  • Der Ersthelfer muss nicht durchgehend eine Herz-Rhythmus Massage durchführen
  • Das Gerät erkennt selbstständig, ob überhaupt geschockt werden muss.

Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

» News lesen

Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

» News lesen

Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

» News lesen

BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt