BEMA Nr. 105 – Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen
Artikel vom 14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.
Welche Voraussetzung muss gegeben sein um die BEMA Nr. 105 in Ansatz zu bringen?
Es muss eine Schleimhauterkrankung des Mundes vorliegen und die Behandlung muss mithilfe eines Medikament erfolgen.
Wodurch kann eine Mundschleimhauterkrank ausgelöst werden?
- durch Bakterien, Viren oder auch Pilze durch Chemische Reize, wie z.B. Verätzungen
- durch Thermische Reize, wie z.B. Verbrennungen
Wie ist die BEMA Nr. 105 abrechnungsfähig?
- Einmal je Sitzung
- für die lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen
- für Behandlung von Prothesendruckstellen, wenn Eingliederung oder Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Prothese länger als drei Monate zurückliegt
- für lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen
- bei Dentitio difficilis (ohne chirurgische Maßnahme)
Wie ist die BEMA Nr. 105 abrechnungsfähig?
- Einmal je Sitzung
- für die lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen
- für Behandlung von Prothesendruckstellen, wenn Eingliederung oder Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Prothese länger als drei Monate zurückliegt
- für lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen
- bei Dentitio difficilis (ohne chirurgische Maßnahme)
- für lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen
- bei Dentitio difficilis (ohne chirurgische Maßnahme)
Dürfen Materialkosten zusätzlich berechnet werde?
Nein das darf nicht berechnet werden.
Darf die BEMA Nr. 105 im Zusammenhang mit der PAR Behandlung in Ansatz gebracht werden?
Nein, während und/oder unmittelbar nach der PAR Behandlung darf die BEMA Nr. 105 nicht berechnet werden. Da die entsprechende Maßnahme in den BEMA Nr. AIT, CPT und UPT c bereits abgegolten sind.
Kann die BEMA Nr. 105 neben der BEMA Nr. 107 (Zahnsteinentfernung) berechnet werden?
Ja, wenn es sich um eine eigenständige Indikation handelt und nicht durch die Zahnsteinentfernung verursacht wurde.
Was gibt es zu beachten bei einer Dentitio difficilis?
Es darf kein chirurgischer Eingriff vorrausgegangen sein wie z.B. eine Excision oder Inzision, dann wäre es eine Nachbehandlung und müsste nach der BEMA Nr. 38 abgerechnet werden.
Was gibt es zu beachten bei der Berechnung der BEMA Nr. 105 in Verbindung mit Prothesendruckstellen?
- Die Prothese muss älter als 3 Monate sein. Ausnahme: werden Prothesendruckstellen im Notdienst behandelt, kann die BEMA Nr. 105 ohne Beachtung der 3 Monatsfrist abgerechnet werden.
- Bei neuen Prothesen kann die BEMA Nr. 105 nicht in Ansatz gebracht werden, da die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit Leistungsinhalt der zugrunde liegenden Gebühr ist.
Weitere Abrechnungstipps finden Sie hier.






