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Abrechnungstipp von Doreen Hempel – Wie rechnen Sie den Verschluss einer Krone nach endodontischer Behandlung ab?

Eine Füllung wäre abrechnungstechnisch und betriebswirtschaftlich nicht korrekt. Hier zeigen wir Ihnen wie Sie richtig abrechnen können.

  • wir beginnen am Kavitätenboden -von dort aus wird der Zahn Stück für Stück aufgebaut
  • wird eine intrakanaläre Verankerung durchgeführt dann erfolgt die Abrechnung analog
  • wird ein Stift gesetzt dann muss die Abrechnung nach GOZ 2197 und GOZ 2195 zzgl. Material und BEB erfolgen
  • im nächsten Schritt erfolgt die Aufbaufüllung, deren Abrechnung nach GOZ 2197+2180 oder analog erfolgt
  • und erst dann wird die Krone verschlossen. Hier sollte die Abrechnung nach GOZ 2197+2320 zzgl. BEB erfolgen
  • erfolgt dieser Verschluss als semipermanente Maßnahme kann keine Reparatur berechnet werden. Dann sollte Abrechnung wie eine Aufbaufüllung gestellt werden.

Sie haben Fragen? Gerne sind wir aber auch für Sie persönlich da.


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